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Buergschaftsvertrag

- Buergschaftsvertrag ist gem. dem Paragr. 686 des Zivilgesetzes, Buergschaftserklaerung zu Gunsten Dritter.

Der Buergschaftsvertrag zwischen den Banken und einer Gesellschaft oder Person heisst Bankbuergschaft.

Uebliche Devisenbuergschaften

- Bankbuergschaften fuer die Teilnahme an Ausschreibungen, Performance bond, fuer Anzahlungen, und Zollangelegenheiten werden von der Bank Tejarat, gegen gueltige Sicherungen ausgestellt.

1. Erforderliche Dokumente zur Ausstellung von Devisenbuergschaften fuer Export von Industriellen, landwirtschaftlichen Produkten und Mineralien.


- Bestaetigung ueber die Faehigkeit des Antragsstellers zur Ausfuehrung des Vertrags Oder des Gegenstands der Ausschreibung vom zustaendigen Ministerium.
- Aus fuellen von Art der Buergschaft auf dem Briefkopf der Gesellschaft mit Unterschrift  des Zeichnungsberechtigten und mit dem Firmenstempel sowie mit der Empfehlung der Vorstellenden Bankfiliale (Name des Antragsstellers, des Beguenstigten, Name der Bank, Buergschaftsbetrag, Devisenart, Prozentuale Relation der Buergschaft zum Vertragswert Vertragsgegenstand, und Erfuellungsdatum).

- Antrag auf Austellung von der Buergschaft auf dem Briefkopf der Gesellschaft mit Unterschrift des Zeichnungsberechtigten und dem Firmenstempel.

- Vorlage von Kopien der Ausschreibungsdokumente oder des abgeschlossenen Vertrags oder von Akkredive mit der Bestaetigung der Devisenableitung der Bank.

- Vorlage von erforderlichen Verpflichtungserklaerungen zur Austellung von Bankbuergschaften.

- Sicherungen der Buergschaften, werden von der Kreditabteilung der Bank im Rahmen der Instruktionen zur Ausstellung von Buergschaften Bestimmt.

- Hoehe der Gebuehren richten sich nach bestimmten tarifen der Zentralbank der Islamischen Republik Iran.

2- Erforderliche Dokumente zur Ausstellung von Devisenbuergschaften fuer Export von technischen Dienstleistungen und Ing- Wesen Services.

  1. Bestaetigung von Zustaendigkeit des Antragsstellers durch die Organisation fuer Management und Planung mit Angabe ueber die Buergschaftshoehe der Ausschreibung.

  2. Beschluesse ueber die Gesetze, Bestimmungen und Instruktionen der staatlichen Untertuetzung fuer Export von technischen Dienstleistungen, bestehend aus Hoehe der Buergschaft. Hoehe der Devisenverpflichtung des Vertrags und Abrechnungsfrist fuer Performance Bond und Anzahlungen.

  3. Vorlage von Kopien der Ausschreibungsdokumenten oder Vertragsunterlagen.

  4. Kuendigung von der Buergschaft fuer die Teilnahme an der Ausschreibung.

  5. Ausfuellen vom Formular des Buergschaftsantrags auf dem Briefkopf der Gesellschaft mit Unterschrift der Zeichnungsberechtigten und Firmenstempel, samt der Bestaetigung der Bankfiliale.

  6. Vorlage von Verpflichtungserklaerungen zwecks Ausstellung von der Buergschaft.

  7. Sicherungen der Buergschaften, werden von der Kreditabteilung der Bank im Rahmen der Instruktionen zur Ausstellung von Buergschaften, bestimmt.

3- Buergschaften, gesichert durch die auslaendischen Banken.

  1. Buergschaften in Rial

    Diese Art von Buergschaften werden fuer Provisorische Zollabfertigung von Maschinen und anlagen der auslaendischen Unternehmen im Rahmen der Zollbuergschaften, Zahlungsverpflichtung von Versicherungsbeitraegen oder Steuern, der auslaendischen Unternehmen die im Inland Steuerpflichtig sind sowie fuer Deckung der Vertraege in Rial, ausgestellt.
  1. Devisenbuergschaften

Diese Art von Buergschaften werden in der Regel fuer Devisenvertraege, Erwerb von Waren und Dienstleistungen von auslaendischen Unternehmen, ausgestellt. Bank Tejarat stellt gegen die Gegenbuergschaften der auslaendischen Banken zu Gunsten der Iranischen Unternehmen Buergschaften, aus.

Hier muss erwaehnt werden, dass manche Iranischen Unternehmen nehmen die ausgestellten Buergschaften der auslaendischen Unternehmen entgegen um die Kosten zu ersparen.
Aber da sie ueber die rechtlichen Bankangelegenheiten nicht genuegend Bescheid wissen, werden sie bei der Zahlung oder Verlaengerung der Faelligkeit, Verluste in Kaufnehmen.

Aus diesem Grund hat die Zentralbank der Islamischen Republik Iran die Annahme von Buergschaften, die direkt von auslaendischen Banken ausgestellt worden (mit Ausnahme von Sonderfaellen mit Vorheriger Genehmigung), verboten.

Sonslige Dienste im Rahmen der ausgestellten Buergschaften

  1. Z.Zeit werden Buergschaften zur Zahlungsverpflichtungen von gewaehrten Fazilitaeten der Islamic Developmen Bank (IDB) der Iranischen Unternehmen, gem. der Genehmigung der Zentralbank der Islamischen Republik Iran in Kuerzester Zeit ausgestellt.
  2. Sonstige Dienste nach Ausstellung volcher Buergschaften wie Herauf- und Herabsetzung des Buergschaftsbetrags, Verlaengerung der Faelligkeit oder Kuendigung der Buergschaft werden schnell wie moeglich von der Bank Tejarat, geleistet.
  3. Gewaehrung von Fazilitaeten den auslaendischen Kuenden im Rahmen der Islamischen Vertraegen gegen die Buergschaft der anerkannten auslaendischen Banken, moeglich.
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